Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten bis zur Höhe von 50% der Fahrtkosten. Entsprechend der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen“ soll damit in erster Linie jungen Menschen im Zusammenhang mit schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen der Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglicht werden. Die notwendigen Informationen zur Antragstellung finden Sie/findet Ihr hier.